Startseite » Kosten & Abrechnung » Kostenübernahme Neuropsychologie

Praxis für Neuropsychologie und Psychotherapie
Anne Schürmeyer

Oberstaße 13 | 44892 Bochum

Tel.: 0234 291217
Fax: 0234 2878507
E-Mail: post@praxis-schuermeyer.de

Telefonzeiten:
!!! geänderte Telefonzeiten !!!
Mo 13 -14 Uhr, Do 8 - 9 Uhr

Aktueller Hinweis:
Bitte öffnen Sie keine mails, die vorgeblich von meiner Praxis nach dem 1.9.2020 unter der mail- Anschrift info@praxis-schuermeyer.de gesendet werden. Sie wurden nicht von mir verfasst. Virusgefahr!!!!

Kostenübernahme Neuropsychologie

 

Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte:

Die ambulante neuropsychologische Behandlung ist seit 2012 eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Da ich Vertragspsychotherapeutin der gesetzlichen Krankenkassen bin, werden die Kosten der neuropsychologischen Behandlung bei Notwendigkeit bis zu einer maximalen Stundenzahl von 60 (in besonderen Fällen bis 80) Stunden übernommen.

Die Notwendigkeit der Behandlung muss ich der Krankenkasse gegenüber nachweisen. Deshalb bringen Sie bitte zum ersten Termin mit

  • einen Arzt- oder Klinikbericht oder eine Überweisung, die bescheinigen, dass bei Ihnen eine erworbene Hirnschädigung oder hirnorganische Störung (z.B. nach Schlaganfall, Hirnblutung etc..) vorliegt, die nicht länger als 5 Jahre zurückliegt

oder

  • einen Arztbericht oder eine Überweisung von einem Neurologen/einer Neurologin, die nachweist, dass es bei Ihrer chronischen Hirnerkrankung (z.B. MS, Tumorerkrankung, Parkinson) in den letzten 5 Jahren zu einer Verschlechterung der neuropsychologischen Symptomatik gekommen ist.

 

Behandlungskosten für privat Versicherte:

 In diesem Fall stelle ich eine Rechnung nach der GOP Gebührenordnung für Psychotherapeuten aus. Damit Ihnen die Kosten der Behandlung erstattet werden, müssen Sie sich vorher über Erstattungsmöglichkeiten informieren.

Denn bei den privaten Versicherungen gibt es keine einheitlichen Regelungen für die Erstattung der Kosten für neuropsychologische Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor der Behandlung:

  • übernimmt Ihre Versicherung überhaupt Kosten für eine neuropsychologische Behandlung?
  • wie viele Sitzungen werden erstattet (insgesamt oder im Jahr)
  • gibt es ein Antrags- und Genehmigungsverfahren?

Bei Patienten, die über die Beihilfe versichert sind, gibt es ein Verfahren ähnlich zu dem bei den gesetzlich Versicherten (s. Kostenregelung bei geetzlich Versicherten).