Psychotherapie
Ich biete psychotherapeutische Behandlungen als Einzelbehandlungen an.
Zu Beginn finden 5 sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen zum einen von mir geprüft werden muss, ob eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegt.
Dies ist dann der Fall, wenn bei Ihnen eine krankheitswertige Problematik besteht und es keine sinnvollere Behandlungsmethode als eine ambulante psychotherapeutische Behandlung für sie gibt. Zum anderen gilt es aber auch in diesen Stunden abzuklären, ob wir d.h. Sie mit mir und ich mit Ihnen gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Eine tragfähige therapeutische Beziehung ist ein ganz wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Therapie.
Von einem ihrer behandelnden Ärzte muss in der Zeit der probatorischen Sitzungen, d.h. vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung ein sogenannter Konsiliarbericht ausgefüllt werden, in dem er bestätigt, dass es keine Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung gibt. Das hierfür vorgesehene Formular erhalten Sie ggf. von mir während der probatorischen Sitzungen.
Anschließend wird dann von uns gemeinsam die Therapie bei der Krankenkasse beantragt (die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie wieder von mir). Diese Therapie kann – unterteilt in mehrere Bewilligungsschritte – bis zu 60 Stunden umfassen (in seltenen Ausnahmefällen auch 80).
Meine Arbeitsschwerpunkte in der psychotherapeutischen Arbeit sind folgende Indikationen:
- Depressionen
- Angststörungen
- Anpassungsstörungen (d.h. Störungen, die nach besonderen Belastungen auftreten)
- Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
Ich arbeite hauptsächlich mit den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie – ergänzt durch Techniken aus dem Psychodrama, der Hypnose oder dem EMDR.